1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen des Ernst Deutsch Theaters und seinen Besucher*innen und Kunden*innen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte bzw. dem Abschluss eines Abonnementsvertrags werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Ernst Deutsch Theater gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdveranstalter nichts anderes vorsehen.
2. Spielplan und Beginn der Veranstaltungen
Die gültigen Spielpläne sowie die Anfangszeiten der Veranstaltungen sind aus den Veröffentlichungen des Ernst Deutsch Theaters ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben und Vorstellungsänderungen wird keine Gewähr übernommen.
Die Eintrittskarten sind nur für die aufgedruckte Vorstellung gültig. Bei Abbruch einer Vorstellung wird ein Ersatztermin angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Dies gilt auch für abgesagte Vorstellungen.
Das Ernst Deutsch Theater bemüht sich, die Besucher*innen über Vorstellungsausfall, Vorstellungsänderung oder Verschiebung der Anfangszeit rechtzeitig zu informieren.
3. Erwerb von Eintrittskarten
Die Öffnungszeiten des Service-Centers sind aus den regelmäßigen Veröffentlichungen des Ernst Deutsch Theaters zu entnehmen. Während der Öffnungszeiten ist das Service-Center auch telefonisch zu erreichen. Die Karten können direkt am Service-Center, im Internet, telefonisch und bei allen bekannten Vorverkaufsstellen erworben werden. Das Ernst Deutsch Theater behält sich vor, die Anzahl der pro Person verkauften Karten einzuschränken. Die Abendkasse öffnet in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft, die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
Das Ernst Deutsch Theater behält sich vor, reservierte Karten, die nicht bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt wurden, in den Verkauf zu geben.
Die jeweils gültigen Eintrittspreise werden vom Ernst Deutsch Theater veröffentlicht. Es gelten grundsätzlich die veröffentlichten Preistabellen. Für Sonderveranstaltungen, Gastspiele und Besuchergruppen können Sonderpreise festgelegt werden.
Ermäßigungen können beim Kauf der Eintrittskarte Schüler*innen allgemeinbildender Schulen, Auszubildenden, Studierenden bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, Schwerbehinderten sowie Arbeitsuchenden gewährt werden. Ein entsprechender Nachweis ist beim Einlass zu erbringen.
Bei Terminverlegung oder Ausfall einer Veranstaltung haben die Kunden*innen die Wahl, in eine angebotene Ersatzveranstaltung zu tauschen oder die Erstattung des Kartenpreises als Gutschein zu verlangen. Die Eintrittskarte muss in diesem Fall in der Verkaufsstelle, in der sie erworben wurde, bis spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsausfall vorliegen. Bearbeitungsgebühren und eventuell angefallene Kosten wie z. B. Hotel- oder Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Das Ernst Deutsch Theater bzw. der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programm- und Besetzungsänderungen sowie eine Änderung der Anfangszeit vorzunehmen, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
Wenn das Ernst Deutsch Theater Eintrittskarten oder Gutscheine auf Wunsch zusendet, trägt die Kundin/der Kunde das Versandrisiko. Die Bearbeitungs- und Versandgebühr beträgt 3,00 Euro.
Im Falle eines Verlustes der Eintrittskarte ist das Ernst Deutsch Theater nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Kann die Kundin/der Kunde nachweisen oder glaubhaft machen, welche Karte erworben wurde, kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Eine Originalkarte hat allerdings Vorrang vor der Ersatzkarte. Das Ernst Deutsch Theater ist nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Besitz der Originalkarte rechtmäßig ist. Mit einer Ersatzkarte besteht weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
4. Abonnementsbedingungen
Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ernst Deutsch Theater GmbH gelten mit dem Abschluss eines Abonnements zwischen den Abonnierenden und dem Ernst Deutsch Theater die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:
Das Abonnement wird für eine Spielzeit abgeschlossen. Das Abonnement verlängert sich um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31. März der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
Das Ernst Deutsch Theater wird die Abonnierenden rechtzeitig vor dem 31. März über den Spielplan der kommenden Theatersaison informieren und auf den für die jeweilige Spielzeit geltenden Kündigungstermin hinweisen sowie gegebenenfalls auf Änderungen der Abonnementspreise.
Das Ernst Deutsch Theater verpflichtet sich durch den Abonnementsvertrag, für die während der Spielzeit gespielten Stücke die Plätze nach der vereinbarten Anzahl und Platzgruppe zu den vereinbarten Abonnementstagen zur Verfügung zu stellen.
Das Abonnement gewährt keinen Anspruch auf bestimmte Werke, Darsteller und Aufführungstermine. Das Ernst Deutsch Theater kann Termine auf Wochentage legen, die von der gewählten Abonnementsserie abweichen. Termin-, Programm- und Besetzungsänderungen gegenüber den Angaben auf den Platzkarten, in der Spielplanvorschau oder auf sonstigen Veröffentlichungen des Ernst Deutsch Theaters bleiben in Ausnahmefällen vorbehalten. Sollte im Einzelfall ein gemäß Abonnement gewählter Sitzplatz aus technischen Gründen nicht verfügbar sein, behält sich das Ernst Deutsch Theater vor, den Abonnierenden einen möglichst gleichwertigen Ersatzplatz zu geben.
Den Abschluss eines Jugend-Abonnements ermöglichen wir Jugendlichen in der Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Ein Schwerbehinderten-Abonnement kann ab einer Behinderung von 50 % abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass bei allen Sonder-Abonnements der entsprechende Ausweis oder Nachweis vorzulegen ist.
Die Eintrittskarte ist übertragbar, bei ermäßigten Abonnements gegen entsprechende Zuzahlung, wenn der Ermäßigungsgrund nicht gegeben ist.
Im Verhinderungsfall kann der einzelne Abonnementsplatz gegen eine Gebühr in einen Tauschschein nur für das jeweils laufende Stück getauscht werden. Die gleiche Platzgruppe kann dabei jedoch nicht garantiert werden. Der Abonnementsausweis muss zum Tausch spätestens einen Werktag vor der Aufführung bis 13.00 Uhr im Service-Center vorliegen. Bei Tausch per Post bitte Abonnementsausweis, Tauschgebühr und gegebenenfalls Rückporto rechtzeitig vor dem Aufführungstermin zusenden.
Ein Tausch kann auch telefonisch vereinbart werden, die Abholung erfolgt dann an der Abendkasse.
Bei versäumtem Besuch oder verspätetem Tausch ist kein Ersatz möglich.
Gegen Zuzahlung können Abonnementsplätze in eine höhere Platzgruppe bzw. Preiskategorie getauscht werden.
Das Ernst Deutsch Theater behält sich vor, für bestimmte Vorstellungen Umtauschscheine auszuschließen.
Die jeweils Bestellenden des Abonnements sind dem Theater gegenüber für die Zahlung verantwortlich.
Die Zahlung ist nach Erhalt des Abonnementsausweises und der Rechnung per Überweisung oder durch Abbuchung im SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Barzahlungen können im Service-Center und in der Verwaltung des Ernst Deutsch Theaters vorgenommen werden.
Sie sind an der Abendkasse nicht möglich.
Ratenzahlung ist nur im SEPA-Lastschriftverfahren möglich:
1. Rate fällig am 1. September, 2. Rate fällig am 1. Dezember, 3. Rate fällig am 1. März.
Sollte der Gesamtbetrag oder bei vereinbarter Ratenzahlung eine Rate nicht bis zum Fälligkeitstag eingezahlt sein, so ist die Ernst Deutsch Theater GmbH nach zwei erfolglosen Mahnungen berechtigt, die abonnierten Plätze ungeachtet der Zahlungsverpflichtung der Abonnierenden anderweitig zu vergeben. Wird bei Ratenzahlung der Zahlungstermin für eine Rate nicht eingehalten, so wird der Gesamtbetrag fällig. Mahnspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kontoinhabers.
Für Überweisungen steht folgendes Konto zur Verfügung:
Hamburger Sparkasse BLZ 200 505 50 Konto 1015/210 006
IBAN DE42 2005 0550 1015 2100 06 BIC HASPDEHHXXX
Bei Überweisungen bitte unbedingt die Abonnements- und Rechnungsnummer angeben.
Der Abonnementsausweis ist die Eintrittskarte für die auf ihm angegebenen Aufführungen. Er muss daher sorgfältig aufbewahrt und bei der Aufführung dem Einlasspersonal zur Kontrolle vorgezeigt werden.
Bei Namens- oder Adressänderungen, auch bei der Änderung der Bankverbindung, bitte umgehend schriftlich das Service-Center benachrichtigen.
Das Ernst Deutsch Theater kann für Schäden, die den Abonnierenden durch Unterlassung solcher Benachrichtigungen entstehen, nicht aufkommen.
5. Nacheinlass
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher*innen aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und die anderen Besucher*innen nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den erworbenen Platz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen des Einlasspersonals, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Veranstaltung gewährt werden kann. Das Ernst Deutsch Theater behält sich vor, für ausgewählte Veranstaltungen keinen Nacheinlass zu gewähren.
6. Garderobe
Garderobenstücke wie Mäntel, Schirme, große Taschen und ähnlich sperrige Gegenstände dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben. Die Garderobengebühr ist im Eintrittspreis enthalten. Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird für die Garderobe keine Haftung übernommen. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderoben sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich zu melden. Garderoben dürfen ohne Marke nur heraus gegeben werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass die Besucherin/der Besucher der berechtige Empfänger ist. Bei Verlust einer Garderobenmarke wird eine Gebühr für die Ersatzbeschaffung in Höhe von 2,50 Euro erhoben.
Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Einlass- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB.
7. Hausrecht
Das Ernst Deutsch Theater übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Einlass- und Garderobenpersonal, das Service-Center-Personal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt. Diese können Hausverweise und Hausverbote aussprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts ergreifen. Insbesondere können Besucher*innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besucher*innen belästigen.
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass Besucher*innen die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigt werden. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Um einen störungsfreien Verlauf der Vorstellung zu gewährleisten, sind Mobiltelefone, elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische oder visuelle Signalgeber im Zuschauerraum auszuschalten. Das Fotografieren sowie das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art im Zuschauerraum sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Das Rauchen im gesamten Theater und in allen seinen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Mit Ausnahme von Blindenführhunden ist das Mitbringen von Tieren grundsätzlich nicht gestattet.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern das Ernst Deutsch Theater bzw. der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das Ernst Deutsch Theater bzw. der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
9. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer*innen werden unter Einhaltung des Datenschutzes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Das Ernst Deutsch Theater ist berechtigt, die gespeicherten Daten zum Zweck der Kundenbetreuung zu nutzen. Die Käuferin/der Käufer willigt mit dem Karten- bzw. Gutscheinkauf bzw. mit dem Anbahnungsgeschäft hierin ein (siehe Datenschutzerklärung).
10. Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Hamburg. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung bestellter Eintrittskarten.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung verfolgt haben. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
12. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 25.Mai 2018.